Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2012 - III R 59/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18355
BFH, 15.03.2012 - III R 59/08 (https://dejure.org/2012,18355)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 59/08 (https://dejure.org/2012,18355)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 59/08 (https://dejure.org/2012,18355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15. 3. 2012 III R 58/08 - Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.3.2012 III R 58/08; Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.3.2012 III R 58/08 - Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.3.2012 III R 58/08 - Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 63 Abs 1 EStG 2002
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.3.2012 III R 58/08 - Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.3.2012 III R 58/08 - Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehen eines Sprachaufenthalts i.R.e.Au-pair-Verhältnisses als Berufsausbildung im Zusammenhang mit einem Streit über die Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Es führte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00 (BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469) aus, Sprachaufenthalte im Ausland könnten nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung (z.B. dem Besuch eines Colleges oder einer Universität) verbunden seien oder von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von im Regelfall mindestens zehn Wochenstunden begleitet würden.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469 handele es sich bei einem Sprachurlaub um Ausbildung, wenn dieser in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben oder empfohlen sei oder zehn Wochenstunden in Anspruch nehme; im Einzelfall könne das Unterschreiten dieser Grenze unschädlich sein.

    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (BFH-Urteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschlüsse vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).

  • BFH, 31.08.2006 - III B 39/06

    Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (BFH-Urteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschlüsse vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).

    Dies kann z.B. darauf beruhen, dass Einzelunterricht oder fachlich orientierter Sprachunterricht (z.B. Englisch für Juristen) erteilt wird oder das Kind Vorträge in der Fremdsprache hält (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 2256).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Zwecks Abgrenzung von längeren Urlauben und sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung --z.B. zur Verbesserung der Selbstständigkeit oder um andere Länder und Kulturen kennenzulernen--, werden Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses nach ständiger Rechtsprechung daher nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden umfassen muss (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Sofern ein Kind dort z.B. eine Universität oder Fachschule besucht oder ein Praktikum zur Erlangung beruflicher Qualifikationen ableistet (Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26), kann es auch dann berücksichtigt werden, wenn zugleich ein Au-pair-Verhältnis besteht.
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Kurs zu einem fachlich anerkannten Abschluss führen sollte (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 34/98, BFHE 189, 95, BStBl II 1999, 705: "associate degree"; vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495: "Master of Laws"), auf das anschließend im Inland betriebene Studium angerechnet wurde oder dieses beschleunigt oder wesentlich erleichtert hat; der Kurs wurde auch nicht von der Hochschule X für die Studienzulassung vorausgesetzt.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Kurs zu einem fachlich anerkannten Abschluss führen sollte (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 34/98, BFHE 189, 95, BStBl II 1999, 705: "associate degree"; vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495: "Master of Laws"), auf das anschließend im Inland betriebene Studium angerechnet wurde oder dieses beschleunigt oder wesentlich erleichtert hat; der Kurs wurde auch nicht von der Hochschule X für die Studienzulassung vorausgesetzt.
  • BFH, 14.09.2009 - III B 119/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sprachaufenthalts im Ausland als

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (BFH-Urteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschlüsse vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).
  • BFH, 27.08.2008 - III R 88/07

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 59/08
    Ein Au-pair-Verhältnis dient regelmäßig nicht der Ausbildung; es schließt die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wegen einer anderweitigen Ausbildung jedoch ebenso wenig aus wie ein neben der Ausbildung bestehendes Wehrdienstverhältnis (Senatsurteil vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132).
  • FG München, 07.01.2013 - 5 K 3391/10

    Kindergeld: Zeitlicher Umfang der Berufsausbildung

    Ist ein zeitlicher Ausbildungsumfang von mehr als zehn Wochenstunden aber nicht nachgewiesen, kann Kindergeld nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht gewährt werden (vgl. zuletzt - soweit ersichtlich - BFH-Urteile jeweils vom 15. März 23012 III R 58/08, III R 59/08 und III R 82/10, BStBl II 2012, 743, BFH/NV 2012, 1427 und BFH/NV 2012, 1588, jeweils mit weiteren Nachweisen -m.w.N.-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht